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Werner G. Gaede: Satzungsseitige „Versagungen“, die inner- und außerparteilich verfolgbar sind: Seite 1 von derzeit auf 20 erweiterten 35241 Zeichen in hiermit vorliegender Variante / mit Leerzeichen 41085 Z. einen M a n g e l Betreff: Arbeit & soziale Gerechtigkeit - Die Wahlalternative “F“ Sachsen – Anhalt SATZUNG des Landesverbandes “F“ Sachsen - Anhalt Präambel Das Eintreten “F“ (bezogen auf Sachsen-Anhalts irgendwann werdende WASG – gilt immer, wenn nicht ausdrücklich WAS ANDERES – u. a. hier nachfolgend ab Zeile 8482 - steht) für Freiheit, Gleichheit “F“ und Solidarität steht im Zentrum der Politik der Wahlalternative Arbeit und soziale Gerechtigkeit. Aus diesen Zielen folgen besondere Ansprüche („HIERMIT ERGÄNZT“ !) an den Aufbau und die demokratische “F“ Verfasstheit unserer Partei. Die Arbeit vor Ort “F“1, in den Städten “F“2 und Kreisen “F“3 ist die notwendige Voraussetzung für ein wirksames („HIERMIT ERGÄNZT“ !) Agieren („HIERMIT ERGÄNZT“ !) auf Bundes- und Landesebene. “F“ In den Basisgliederungen “F“ wird die Möglichkeit“F“ für eine breite “F“ Beteiligung “F“ der Mitglieder geschaffen. “F“ Soweit es möglich ist, sollen Kreis- und Ortsverbände ihre Angelegenheiten selbständig regeln. Deshalb bleiben die Bestimmungen dieser Satzung weitgehend auf den gesetzlich erforderlichen Rahmen beschränkt; die Kreisverbände als Basisgliederung der Partei handeln in diesem Rahmen selbständig“F“. §1 Name“F“, Sitz und Tätigkeitsgebiet (1) Die Partei „Arbeit und soziale Gerechtigkeit – Die Wahlalternative“ Sachsen - Anhalt ist Landesverband der Partei Arbeit und soziale Gerechtigkeit – Die Wahlalternative. Bei abweichenden Regelungen zwischen der Bundes- und der Landessatzung hat die Bundessatzung Vorrang. („HIERMIT ERGÄNZT“ !) (2) Der Landesverband hat seinen Sitz “F“ in Magdeburg “F“. Sein Tätigkeitsgebiet erstreckt “F“sich auf das Land “F“ Sachsen - Anhalt. § 2 Mitgliedschaft usw. usf. ...
Farb-LEGENDE
LEGENDE (Anmerkungen): („HIERMIT ERGÄNZT“ : Schwarz-Rote und Schwarz-Gelb A n m e r k u n g e n sind b e s o n d e r s beachtenswert, die letzten Seiten werden e r s t Gegenstand! Es ist festzustellen: die ASG in Sachsen-Anhalt, die nach weit über 15 Monaten durch 48 (von 141) anwesenden Mitgliedern endlich Ihren Parteinahmen am 08.07.2006 nach dem 12.03.2005 in WASG wandelte, ist Da der Parteitag vom 08.07.2006 unter falschen Voraussetzung begangen worden ist (siehe später), die eine Nichtigkeitserklärung verursachen und Wiederholung eines satzungsgemßen, wie vom Bundesschiedsgericht BuSchGevorgegebenen - zur Erzielung von Beschlüssen mit Rechtskraft verlangen! = 2. Rechtsantragstellung Es ist festzustellen, dass dieser Willkürakt rückgängig gemacht und Ungerechtigkeiten - als Folgesfolge - beseitigt werden müssen! = 3. Rechtsantragstellung /* Kopie von ursächlich 8 Seiten, um Streichungen http://67693.rapidforum.com/topic=101374774181 - des Nachdruckes wegen - erklärt ist! “F“1 = äußerst mangelhaft, denn es gibt „sie“ nur im „Lederer Bräustübl“ und k e i n e dutzend Mal mehr !!! Das politische System ist föderal und als Parlamentarische Demokratie organisiert: Nach Artikel 20 des Grundgesetzes versteht sich Deutschland als demokratischer und sozialer Bundesstaat und Rechtsstaat. Dieser Bundesstaat besteht aus 16 teilsouveränen Ländern.
VerwaltungsgliederungEhemalige Regierungsbezirke]Sachsen-Anhalt bestand bis 2003 aus den drei Regierungsbezirken: Zum 1. Januar 2004 wurden die Regierungsbezirke aufgelöst. Die Arbeit der Regierungspräsidien übernahm das für das gesamte Land eingerichtete Landesverwaltungsamt mit Sitz in Halle (Saale). LandkreiseBei der ersten Kreisgebietsreform am 1. Juli 1994 wurden aus vormals 37 Landkreisen und 3 kreisfreien Städten 21 neue Landkreise gebildet. Drei Städte haben den Status einer kreisfreien Stadt behalten. Im Frühjahr 2005 hat die Landesregierung eine Neuordnung und Vergrößerung der Landkreise initiiert, um die Zahl der Landkreise auf ca. 10 zu reduzieren. Derzeit unterteilt Sachsen-Anhalt sich in 21 Landkreise
Kreisfreie Städte und drei kreisfreie Städte:
Kreisgebietsreform 2007Am 6. Oktober 2005 erfolgte die Verabschiedung eines Gesetzes durch den Landtag von Sachsen-Anhalt, wonach mit Wirkung vom 1. Juli 2007 eine erneute Kreisreform erfolgt, bei der aus den bisherigen 21 Landkreisen 11 neue Landkreise entstehen. Die neuen Kreisnamen und Sitze der Kreisverwaltungen wurden bereits durch Landtagsbeschluss festgelegt. Nach dem Regierungswechsel infolge der Landtagswahlen vom 26. März 2006 gab es leichte Veränderungen. Insbesondere kann sich die Stadt Zerbst entscheiden, ob sie dem Landkreis Jerichow, Bitterfeld-Köthen oder Wittenberg zugehören will. Siehe auch: Kreisreform Sachsen-Anhalt 2007 Städte und GemeindenSiehe Liste der Städte und Gemeinden in Sachsen-Anhalt Größte Städte
Regionen sind nicht erreicht, denn beispielsweise sind von 228.515 (LH MD)
plus Schönebeck 34.096 und dem Ohrekreis 114.667 und Bördekreis 75.413
(Stand 31. Dezember 2005
von mathematisch möglichen 247031 Bürgerinnen sind nicht einmal ein 10000tel in der W-ASG organisiert , sondern ungefähr ein 20000tel und darunter ... . Nimmt man Liste der Städte und Gemeinden in Sachsen-Anhalt ergiben sich noch mehr Fehlanzeigen “F“2 siehe Aussage unter “F“1, “F“3 siehe Aussage unter “F“1, … “BuSchGe“ URTEIL blieb unbeachtet Nichtbeachtung des "verschwiegenen" Beschlusses des WASG-BundesschiedsgerichtesInhalte-und-Vorgaben-nicht-beachtet (pdf, 62 KB) ... und immer nur daraus genommen, was Frau Rente und Co bevorteilte!
usw. usf. ... ACHTUNG: Später zu neuen Gegenständen gestellte Anträge und später eingegangene Bewerbungen und Vorschläge zur Kandidatur können nur mit der Zustimmung der Mehrheit der Stimmberechtigten behandelt werden, Anträge zur Änderung oder Ergänzung fristgerechter oder nachträglich zugelassener Anträge können jederzeit gestellt werden. („HIERMIT ERGÄNZT“ : Diese Fristen gelten nicht für Versammlungen mit verkürzter Einladungsfrist. (12) Antragsberechtigt sind die Landtagsfraktion, die Orts- und Kreisverbände, die Organe “F“ des Landesverbandes, die Landesarbeitsgemeinschaften “F“ das Landesschiedsgericht “F“ sowie 10 Mitglieder des Landesverbandes, die gemeinsam einen Antrag stellen. Anträge zur Geschäftsordnung und Anträge zur Änderung zugelassener Anträge können alle Mitglieder des Landesverbandes stellen. (13) Sofern die Satzung nichts anderes bestimmt, kann der Landesparteitag Verhandlungsgegenstände zur Beratung und Beschlussfassung an andere Organe “F“des Landesverbandes verweisen. (14) Rederecht auf dem Landesparteitag haben zusätzlich zu den stimmberechtigten Delegierten die Mitglieder der Bundes- und Landesorgane der ASG. (15) Der Landesparteitag beschließt eine Geschäftsordnung “F“, die für alle Gremien “F“und Organe “F“ des Landesverbandes gilt. Sie gilt auch für die
Rechtsantragstellungen und Indem man mir am 08.07.2006 unter Rechtsbeugung und mittels Rechtsruch (ausgerechnet herbeigeführt durch den angeblich wiedergewählten Stellvertretenden Landesvorsitzenden = weiße Schrift auf lila Grund)) s c h r i f t l i c h erfolgen, um Ordnung und Rechtmäßigkeit zu erzielen, was innerparteilich in Sachsen-Anhalt, aber auch unter Einbeziehung höchster Funktionäre anderen Ortes (darunter der WASG-Länderrat, dem ich angehöre) nicht möglich war! 1. Später zu neuen Gegenständen gestellte Anträge (siehe Zeile 8201) die nicht zweifelsfrei, aber sehr „künstlich“ behandelt worden sind – dazu: ... Und ... durch Nichtbeachtung § 8 GLIEDERUNG der WASG-BUNDESSATZUNG, http://www.w-asg.de/uploads/media/parteisatzung_20060430.pdf , (4) Die Landes- und Kreisverbände regeln ihre Angelegenheiten durch eigene Satzungen, soweit die Satzung der nächst höheren Gebietsvereinigung hierüber keine Vorschriften enthält. Diese müssen mit dem Parteiengesetz, dieser Satzung und den Grundsätzen und Zielen der WASG übereinstimmen. Diese Übereinstimmung überprüft bei der Satzung eines Landesverbandes der Länderrat, bei einem Kreisverband der Landesverband, sind die Aussagen hier ab Zeile (2006-8000) und dazu insbesondere von Komplex A … verfahrenseinleitender Anträge gerechtfertigt. --- Es existieren k e i n e entscheidenden Strukturen. So gibt es k e i n e n funktionstüchtigen Landesrat und ein personell genauso nicht ausreichend geklärtes Landesschiedsgericht. In zumindest einem Fall will ein gewählter Landesrat, auf Kreisebene, nicht einmal seinen Rechten und Pflichten nachkommen! So verwundert nicht, dass es dazu kein Präsidium gibt! --- Auch anderen Ortes (bei anderen Fakten) ist kann entsprechender Wille zur … nachvollziehbar! (Siehe zuvor zwischen F1 und F2) Als Partei verfolgte die ASG bisher n i c h t das eigentliche Ziel an Wahlen teilzunehmen, erfüllte dabei gravierend den Mitgliedswillen und dementsprechende Beschlüsse nicht. /+3 So nahm sie beispielsweise nicht an der Oberbürgermeisterwahl in Burg im Frühjahr 2005 oder an der Wahl per 11.06.2006 in Wanzleben teil. In der genannten und auch sonst noch größer möglichen Zeitspanne wuchs die Partei nicht. Territorial waren mal sechs Standorte besetzt und gleichzeitig ein siebenter verhindert worden. --- Derzeit gibt es höchsten drei so genannte Kreisverbände, die „arbeiten“ können oder könnten. Definitiv sind 3 Kreisvorsitzende nicht mehr „vorhanden“ – im aktuellsten Fall ersetzt worden, aber ohne entsprechende Wiederspiegelung z. B. auf der „parteieigenen“ Homepage: http://www.wasglandesverband. de/wasg_kreisverbaende/wasg_kreisverband_halberstadt.html (siehe ANHANG: 20060621_Kreisverband_Sachsen-Anhalt_ Harz.doc) Dort wird einfach falsches Zeugnis dargeboten! Was kein Einzelfall ist, wie bewiesen werden kann (Dokumente aus 2006: Nr. 217-241) Das ernüchternde Zwischen-)FAZIT kann nur lauten: die ASG – eben in ihrem Vorstadium der WASG – ist n i c h t vollständig zur Partei geworden! Das beweisen auch Einlassungen der vermeintlichen Vorsitzenden – siehe: http://www.wasg-lsa.de/wasg_news/mitgliederinformation.html , was im krassen Widerspruch steht zu: Ursache und Wirkung, eine Richtigstellung (vom ASG-Mitglied Hans-Joachim Karpischke - früher im Landesvorstand Sachsen-Anhalt) Es ist ein völlig frei erfundenes …http://wega2006.twoday.net/stories/2231309/ Wiederholung von 10.06.2006 = Ablauf 14 Tages-Frist gegen Rente (Buller) - Hier geht es zum "Offenen Brief", den auchErnst, Höhn, Lafontaine, Hagen Henning und Ramelow Es ist festzustellen: die ASG in Sachsen-Anhalt, die nach weit über 15 Monaten durch 48 (von 141) anwesenden Mitgliedern endlich Ihren Parteinahmen am 08.07.2006 nach dem 12.03.2005 in WASG wandelte, ist n i c h t ausreichend existent um als Partei zu gelten! = 1. Rechtsantragstellung Im Übrigen stütze ich mich auf die Aussage „Bei abweichenden Regelungen zwischen der Bundes- und der Landessatzung hat die Bundessatzung Vorrang“, verweise auf den § 22 ÜBERGANGSREGELUNG http://www.w-asg.de/uploads/media/parteisatzung_20060430.pdf Die Übergangsregelung zur Satzung der Partei WASG ist Bestandteil dieser Satzung. Jene Regelungen gelten vorrangig. Diese Bundessatzung der WASG wurde am 22. Januar 2005 in Göttingen beschlossen. 1. Änderung auf dem Parteitag vom 6. bis 8. Mai 2005 in Dortmund 2. Änderung auf dem Parteitag vom 29./30. April 2006 Übergangsregelung zur Satzung der Partei Arbeit & soziale Gerechtigkeit – Die Wahlalternative Diese Übergangsregelung gilt für den Zeitraum der Gründung der Partei WASG bis zum Abschluss des Aufbaus demokratischer Strukturen auf regionaler, Landes- und Bundesebene. Einzelne Bestimmungen dieser Übergangsregelung gelten darüber hinaus bis zum ersten ordentlichen Parteitag des Jahres 2007. Dies ist gesondert vermerkt. (insbesondere d o r t i g e Aussage im § 6 “F“ und ab § 8 hätte angewendet werden müssen, um nicht in der heutigen Situation zu stecken! Oder der Sinngehalt http://wega2006.twoday.net/stories/2016292/main ) Wie man u. a. mit Terminen umgeht:http://wegas.twoday.net/stories/2350842/ … noch ein Beispiel, was Alles möglich ist! „HIERMIT ERGÄNZT“ !) BESSER: UNMÖGLICH … und halte gegenüber den einbezogenen Gerichten diese Positionen, welche mit der Überschrift „Über den demokratischen Zentralismus und die aktuellen Entwicklungen in der WASG“ ( http://www.w-asg-mv.de/index.php?id=8&tx_ttnews[pointer]=1&tx_ttnews[tt_news]=42&tx_ttnews[backPid]=8&cHash=3bac5aedad ) für beachtenswert, hilft sie doch auch den Standpunkt:
Aufruf des WASG-Spitzenkandidaten Karsten Dörre einzuordnen!
2. Hinfälligkeit des Parteitages, nachdem er „gar nicht erst eröffnet“ (Zur dpa- Meldung http://wega2006.twoday.net/stories/2231309/, aber n i c h t „eröffnet“ - bedeutet gleichzeitig, das so was dann auch nicht fortgesetzt werden kann – so was ist: Zum Parteitag der Wahlalternative Arbeit und Soziale Gerechtigkeit in Sachsen-Anhalt sind heute nur 40 der 141 Mitglieder gekommen. Nach Angaben der WASG sind das viel zu wenig, um Beschlüsse zu fassen. Der Parteitag wurde deshalb gar nicht erst eröffnet. (zuletzt aktualisiert: 24. Juni 2006 | 16:35 Aus dem KOMPLEX „B“ der verfahrenseinleitenden Anträge (Einbezogene können unschwer …) feststellen, dass nach Abbruch des Parteitages der Partei Arbeit Soziale Gerechtigkeit – die Wahlalternative (ASG statt WASG) am 31.10.2005 eine Fortsetzung verlangt (hätte!). Somit sind Einladungen zur Einberufung eines Landesparteitages per 26.04.2006 zum 24.06.2006 n i c h t rechtens, da zur Fortsetzung hätte eingeladen werden müssen! Diesen Folgefehler, denn bereits am 21.01.2006 ist ein Landesparteitag einberufen gewesen, der auch n i c h t die Fortsetzung des b r a c h i a l für zu Ende erklärten Parteitages vom 31.10.2006 zum Inhalt hatte, kann man nicht beliebig wiederholen – noch dazu, weil am 21. 01.2006 darauf aufmerksam gemacht worden ist! Damit ist der Parteitag vom 08.07.2006 unter falschen Voraussetzung begangen, die eine Nichtigkeitserklärung verursachen und Wiederholung eines satzungsgemßen, wie vom Bundesschiedsgericht vorgegebenen - zur Erzielung von Beschlüssen mit Rechtskraft verlangen! = 2. Rechtsantragstellung Mit anderen Worten: Es ist festzustellen, dass der Parteitag / die Mitgliederversammlung vom 08.07.2006 keine Rechtskraft besitzt! Folgesfolgen: http://static.twoday.net/aufGUCKlosGUCKgehtsGUCKlos/files/u-a-Folgesfolgen-des-08-07-2006.pdf, die wiederum aus der Ignoranz gegenüber diesen „OFFENEN BRIEF“ http://wega2006.twoday.net/stories/2016292/main stammen! Auch ist typisch, was http://static.twoday.net/wega2006/files/Wer-hat-was-Anderes-erwartet.pdf Darunter: Das ernüchternde Zwischen-)FAZIT kann nur lauten: die ASG – eben in ihrem Vorstadium der WASG – ist n i c h t vollständig zur Partei geworden! ausdrückt bzw. ausdrücken soll! Deshalb noch: Eine beachtliche Kopie, die eine b e i s p i e l h a f t e Zusammenfassung darstellt:Recht bitter nehme ich zur Kenntnis, dass juristische Spitzfindigkeiten an von Werner G. Gaede am 26.07.2006 C oder 3. Rechtsantragstellung = Entgegen der satzungsrechtlichen alten, wie neuen Regelungen e n t s p r e c h e n d e r Vorlage = Sypnose = Beweismittel (…, die am 24.06.2006 beschlossen werden sollen bzw. brachial am 08.07.2006 beschlossen worden sind), ist eine Abwahl des Länderratsmitgliedes (Wahl mit 39 Stimmen von damals 64 Mitgliedern, wobei alle 39 anwesenden Mitglieder für die Wahl von Werner G. Gaede - ohne Stimmenthaltung und ohne Gegenstimme vornahmen) vor Ablauf von 2 Jahren nicht durchführbar, weil mit einem über einen Initiativantrag vorgeschlagenen § 9 Abs. 4 zwar eine solche Änderung erfolgte, aber der § 9 Absatz 1 „beibehalten“ worden ist! Vor diesem, in sich widersprüchlichen Versuch eines obendrein nicht durchführbaren Parteitages / einer Mitgliederversammlung hat zudem der angeblich geschäftsführenden Landesvorstandes – zum Zeitpunkt des 26.04.2006 eingeladen, obwohl nicht im Amt war, aber gezwungen, sich selbst seiner eigenen Abwahl zu stellen! Er, der erst später „gereifte“ Tagungspunkt der Abwahl des Länderratsmitgliedes aus der Mitgliederschaft ist inhaltslos, weil auch noch in seiner Begründung falsch. Schließlich ist und kann nachhaltig Beweis erbracht werden, wie substanzlos dieser Antrag im Ansatz und in der unwahren Begründung ist! Auch erfolgte dazu kein Vortrag, was ich somit selbst übernahm – innerhalb eines plötzlich im vorgezogenen Punkt eingeräumten Diskussionsbeitrages, dem keiner folgte, wozu ich auch nicht die Unterschriften erhielt, auf einem dazu eigens geborgten, weil nicht erhaltenen Schreiben …! Es gab keine Aussprache – nur duldendes Handeln! So wählten mich 39 ab, was nicht einmal 27 Prozent der Gesamt-Mitgliederschaft ausmacht! Es ist festzustellen, dass dieser Willkürakt rückgängig gemacht werden muss! = 3. Rechtsantragstellung Trotz eines WASG-Bundesschiedsgerichtsurteils und solchen regelnden Inhalts war kein Bundesvorständler vor Ort und auch nicht einbezogen, wie vorgegeben, um einen sachsenanhaltinischen Schandfleck in der Geschichte der WASG entsprechend „sauber“ zu beseitigen! Die ersten zwei Beauftragten aus dem WASG-Bundesvorstand waren nie in Sachsen-Anhalt, um ihrem Auftrag gerecht zu werden. Namentlich: Askim Müller-Bozkurt und Rainer Spilker (seit 05.02.2006). Ein zu benennender Dritter fehlt! Das frühere „Sprachrohr aus Ostdeutschland“ - - Letzter, als Gast entsandter Volker Schneider http://www.bundestag.de/mdb/bio/S/schnevo0.html bewirkte, dass Dolores Rente ihr Stimmrecht im Länderat „freiwillig“ auf- bzw. abgab. - Das war Anfang März 2006! Aber gestern (08.07.2006), um 17:28 Uhr, trat sie, Frau Dolores Rente, nun auch als Länderratsdelegierte zurück! Kandidierte /~aufs Neue, aber scheiterte mit 17 Stimmen, die sie erhielt, obwohl sie darauf aufmerksam machte, der Steuerungsgruppe „Fusion (mit der Linkspartei.PDS)“ anzugehören! Zuvor wurde sie mit 41 Stimmen als Landesvorsitzende – zusammen mit dem kompletten, wieder ins Amt „gehieften“ erweiterten Landesvorstand – abgewählt! Die bereits erwähnten und gravierenden Schiedsgerichtsauflagen blieben von ihr und ihrem Stellvertreter h o l t unbeachtet! - Wie g e n e r e l l unerklärt blieb, wie Frau Rente ohne Votum ihrer Mitglieder, aber dafür mit 66 Delegierten-Stimmen der Linkspartei.PDS den „Sprung in der Landtag von Sachsen-Anhalt schaffte! /~ http://de.wikipedia.7val.com/wiki/Dolores_Rente/7val-fit-sid=d22c7a3f252533a2cbdf369582543d20 Dolores Rente (* 1959 in Eisleben) ist eine deutsche Politikerin der Wahlalternative - Arbeit & Soziale Gerechtigkeit. Geboren am 1959 in Lutherstadt Eisleben, verschlug es sie bald nach Fischbeck an der Elbe, wo sie noch heute wohnt. Mit dem Beginn der sozialen Bewegung gegen Hartz IV verschlug es die gelernte Agraringenieurin schnell in die Vorbereitungskreise der Montagsdemonstrationen. Von dort aus machte sie schnell in der neuen Partei WASG Karriere und stieg zur Landesvorsitzenden für Sachsen-Anhalt auf. Ein oppositioneller Kreis um Hans-Jörg Guhla versuchte sie vor der Landtagswahl im April 2006 wegzuputschen und konnte zeitweise einen Gegenvorstand etablieren, der von der Linkspartei.PDS und der Bundes-WASG nicht anerkannt wurde. Schnell war Rente wieder im Amt. Auf der Liste der Linkspartei.PDS zog sie im April 2006 in den Landtag von Sachsen-Anhalt ein. Zu ihrem Nachfolger als Landesvorsitzende wurde im Juli 2006 Roland Teichmann. (Die letzten 10 Zeilen gehören nochmals gesondert auf den Prüfstand bzw. sind es!) Ihre weiteren p a r t e i l i c h e n Ergebnisse innerhalb von anderthalb Jahren: Gewählt (- begünstigt durch die Nicht- Kandidaturen von den Parteifreunden Kurzke und Dietz, aber auch Zurückgetreten Wiedergewählt mittels Betrügereien! Abgewählt und angefochten - dadurch Wiedereingesetzt, um nochmals Abgelöst zu werden, aber weiterhin so zu handeln, als sei man im Amte (in dieser Zeit – per 26.04.2006 – kommt es zur p a u s c h a l e n Einladung für den 24.06. u. 08.07.2006), um e r n e u t abgewählt zu werden, aber auch um eine QUITTUNG zu erhalten – 17 halten nur zu ihr … (Dass die verfahrenseinleitenden Anträge bekannt gemacht sind möchte ich nochmals ausdrücklich betonen ( VIEL IST AUCH IM "TRANSPARENTEN" - in den Freiflächen verborgen - UNTERSETZT ODER ZUMINDEST VERLINKT
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