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Werner G. Gaede: Satzungsseitige „Versagungen“, die inner- und außerparteilich verfolgbar sind:

Seite 1 von  derzeit auf 20 erweiterten                                                               

35241 Zeichen in hiermit vorliegender  Variante / mit Leerzeichen  41085 Z.Textfeld: An:
_______________
_______________
 
(wega)  Die orange Schrift und das    häufige    “F“ oder  “F“ (Fehlanzeige-n)                                                                                                                     machen auf besondere, ebenfalls

    einen    M a n g e l                                                 
 
darstellende Passagen aufmerksam!

 

 

Betreff: Arbeit & soziale Gerechtigkeit - Die Wahlalternative  “F“  Sachsen – Anhalt

SATZUNG des Landesverbandes “F“  Sachsen - Anhalt

 

Präambel

Das Eintreten “F“ (bezogen auf Sachsen-Anhalts irgendwann werdende WASG – gilt immer, wenn nicht ausdrücklich WAS ANDERES – u. a. hier nachfolgend ab Zeile 8482 - steht) für Freiheit, Gleichheit “F“  und Solidarität steht im Zentrum der Politik der Wahlalternative Arbeit und soziale Gerechtigkeit.

Aus diesen Zielen folgen besondere Ansprüche  („HIERMIT ERGÄNZT“ !)  an den Aufbau und die demokratische “F“ Verfasstheit unserer Partei.

Die Arbeit vor Ort “F“1, in den Städten “F“2 und Kreisen “F“3 ist die notwendige Voraussetzung für ein wirksames   („HIERMIT ERGÄNZT“ !) Agieren  („HIERMIT ERGÄNZT“ !) auf Bundes- und Landesebene. “F“  In den Basisgliederungen “F“ wird die Möglichkeit“F“  für eine breite “F“ Beteiligung “F“ der Mitglieder geschaffen. “F“ Soweit es möglich ist, sollen Kreis- und Ortsverbände ihre Angelegenheiten selbständig regeln. Deshalb bleiben die Bestimmungen dieser Satzung weitgehend auf den gesetzlich erforderlichen Rahmen beschränkt; die Kreisverbände als Basisgliederung der Partei handeln in diesem Rahmen selbständig“F“. Demokratie bedeutet auch, dass die politische Willensbildung auf Landes- wie auf Bundesebene durch Kreisverbandsdelegierte erfolgt, damit unsere Partei immer den Bezug zu den Problemen an der Basis bewahrt. Aus diesem Grund ist auch Transparenz “F“ der Parteiorgane “F“, mehr noch – sie wurde einfach nicht geschaffen („HIERMIT ERGÄNZT“ !) nach innen “F“ und außen “F“ erforderlich. („HIERMIT ERGÄNZT“ !) Die Verhinderung von Ämterhäufung  („HIERMIT ERGÄNZT“ !) und Funktionärstum  („HIERMIT ERGÄNZT“ !) soll direkte “F“ Einflussnahme(„HIERMIT ERGÄNZT“ !) und Kontrolle („HIERMIT ERGÄNZT“ !) durch alle („HIERMIT ERGÄNZT“ !) Mitglieder “F“ der Partei “F“ sichern“F“.
 

§1 Name“F“, Sitz und Tätigkeitsgebiet

 (1)  Die Partei „Arbeit und soziale Gerechtigkeit – Die Wahlalternative“ Sachsen - Anhalt ist Landesverband der Partei Arbeit und soziale Gerechtigkeit – Die Wahlalternative. Bei abweichenden Regelungen zwischen der Bundes- und der Landessatzung hat die Bundessatzung Vorrang. („HIERMIT ERGÄNZT“ !)

 

 (2) Der Landesverband hat seinen Sitz “F“ in Magdeburg “F“. Sein Tätigkeitsgebiet erstreckt “F“sich auf das Land “F“  Sachsen - Anhalt.

 

§ 2 Mitgliedschaft     usw. usf.   ...

Farb-LEGENDE

hellblau = sind Belege
sattes orange = meine pers.Hinweise und Auffassungen
Namen
gelb = Hervorhebung, wie:
weiß in schwarz und rot in schwarz ... bis lila    (auszugsweise und beispielhaft als Grundorientierung)



LEGENDE (Anmerkungen):

 

 („HIERMIT ERGÄNZT“ :     Schwarz-Rote und Schwarz-Gelb  A n m e r k u n g e n  sind

b e s o n d e r s   beachtenswert, die letzten Seiten werden   e r s t   Gegenstand!
(siehe z. B. :
1. bis 3. Rechtsantragstellungen

Es ist festzustellen: die ASG in Sachsen-Anhalt, die nach weit über 15 Monaten durch 48 (von 141) anwesenden Mitgliedern endlich Ihren Parteinahmen am 08.07.2006 nach dem 12.03.2005  in WASG wandelte, ist 
n i c h t ausreichend existent um als Partei zu gelten!

(siehe zwischen F1 und F2 ... )
=  
1. Rechtsantragstellung

Da der Parteitag vom 08.07.2006 unter falschen Voraussetzung begangen worden ist (siehe später), die eine Nichtigkeitserklärung verursachen und Wiederholung eines satzungsgemßen, wie vom Bundesschiedsgericht BuSchGevorgegebenen - zur Erzielung von Beschlüssen mit Rechtskraft  verlangen! = 2. Rechtsantragstellung

Es ist festzustellen, dass dieser Willkürakt rückgängig gemacht und Ungerechtigkeiten - als Folgesfolge - beseitigt werden müssen! = 3. Rechtsantragstellung

 

/* Kopie von ursächlich 8 Seiten, um Streichungen XXX  und Kennzeichnungen – farblich – bzw.
mit
„HIERMIT ERGÄNZT“ – „HE“ - vorgenommen, um deutlich zu machen, was Alles auch nach über 15 Monaten nicht Beachtung fand, dann ist dies mit  “F“ = FEHLANZEIGE hervorgehoben! Wie – wie unter 

http://67693.rapidforum.com/topic=101374774181 -  des Nachdruckes

wegen - erklärt ist!

“F“1 = äußerst mangelhaft, denn es gibt „sie“ nur im „Lederer Bräustübl“ und

            k e i n e  dutzend Mal mehr !!! Das politische System ist föderal und als Parlamentarische Demokratie organisiert: Nach Artikel 20 des Grundgesetzes versteht sich Deutschland als demokratischer und sozialer Bundesstaat und Rechtsstaat. Dieser Bundesstaat besteht aus 16 teilsouveränen Ländern

Sachsen-Anhalt Magdeburg 20.445,26 km² 2.494.000
Stichtag: 31. Dezember 2004

 

Verwaltungsgliederung

Ehemalige Regierungsbezirke]

Sachsen-Anhalt bestand bis 2003 aus den drei Regierungsbezirken:

Zum 1. Januar 2004 wurden die Regierungsbezirke aufgelöst. Die Arbeit der Regierungspräsidien übernahm das für das gesamte Land eingerichtete Landesverwaltungsamt mit Sitz in Halle (Saale).

Landkreise 

Bei der ersten Kreisgebietsreform am 1. Juli 1994 wurden aus vormals 37 Landkreisen und 3 kreisfreien Städten 21 neue Landkreise gebildet. Drei Städte haben den Status einer kreisfreien Stadt behalten. Im Frühjahr 2005 hat die Landesregierung eine Neuordnung und Vergrößerung der Landkreise initiiert, um die Zahl der Landkreise auf ca. 10 zu reduzieren.

Derzeit unterteilt Sachsen-Anhalt sich in 21 Landkreise

  1. Altmarkkreis Salzwedel (SAW)
  2. Anhalt-Zerbst (AZE)
  3. Aschersleben-Staßfurt (ASL)
  4. Bernburg (BBG)
  5. Bitterfeld (BTF)
  6. Bördekreis (BÖ)
  7. Burgenlandkreis (BLK)
  8. Halberstadt (HBS)
  9. Jerichower Land (JL)
  10. Köthen (KÖT)
  11. Mansfelder Land (ML)
  12. Merseburg-Querfurt (MQ)
  13. Ohrekreis (OK)
  14. Quedlinburg (QLB)
  15. Saalkreis (SK)
  16. Sangerhausen (SGH)
  17. Schönebeck (SBK)
  18. Stendal (SDL)
  19. Weißenfels (WSF)
  20. Wernigerode (WR)
  21. Wittenberg (WB)
Landkreiskarte: Sachsen-Anhalt

Kreisfreie Städte und drei kreisfreie Städte:

Dessau (DE)
Halle (Saale) (HAL)
Magdeburg (MD)

Kreisgebietsreform 2007 

Am 6. Oktober 2005 erfolgte die Verabschiedung eines Gesetzes durch den Landtag von Sachsen-Anhalt, wonach mit Wirkung vom 1. Juli 2007 eine erneute Kreisreform erfolgt, bei der aus den bisherigen 21 Landkreisen 11 neue Landkreise entstehen. Die neuen Kreisnamen und Sitze der Kreisverwaltungen wurden bereits durch Landtagsbeschluss festgelegt. Nach dem Regierungswechsel infolge der Landtagswahlen vom 26. März 2006 gab es leichte Veränderungen. Insbesondere kann sich die Stadt Zerbst entscheiden, ob sie dem Landkreis Jerichow, Bitterfeld-Köthen oder Wittenberg zugehören will. Siehe auch: Kreisreform Sachsen-Anhalt 2007

Städte und Gemeinden 

Siehe Liste der Städte und Gemeinden in Sachsen-Anhalt

Größte Städte 

Stadt Landkreis Einwohner
31. Juni 2005
Halle (Saale) kreisfrei 238.198
Magdeburg kreisfrei 228.515
Dessau kreisfrei 78.953
Lutherstadt Wittenberg Wittenberg 46.837
Halberstadt Halberstadt 39.784
Stendal Stendal 37.451
Merseburg Merseburg-Querfurt 34.790
Wernigerode Wernigerode 34.209
Schönebeck (Elbe) Schönebeck 34.096
Bernburg (Saale) Bernburg 32.021
Sangerhausen Sangerhausen 30.976
Köthen (Anhalt) Köthen 30.345
Weißenfels Weißenfels 30.046
Naumburg Burgenlandkreis 29.722
Zeitz Burgenlandkreis 29.167
Aschersleben Aschersleben-Staßfurt 26.438
Wolfen Bitterfeld 25.271
Burg (bei Magdeburg) Jerichower Land 24.854
Lutherstadt Eisleben Mansfelder Land 24.552
Staßfurt Aschersleben-Staßfurt 23.538
Quedlinburg Quedlinburg 22.795
Salzwedel Altmarkkreis Salzwedel 21.391

Regionen  sind nicht erreicht, denn beispielsweise sind von 228.515 (LH MD)

plus                                                                                                                                                                      Schönebeck  34.096 und dem Ohrekreis 114.667 und Bördekreis 75.413

 (Stand 31. Dezember 2005
von mathematisch möglichen 247031 Bürgerinnen sind nicht einmal ein 10000tel  in der W-ASG organisiert , sondern ungefähr ein 20000tel und darunter ... .
Nimmt man
Liste der Städte und Gemeinden in Sachsen-Anhalt
ergiben sich noch mehr
Fehlanzeigen

“F“2  siehe Aussage unter “F“1,

“F“3 siehe Aussage unter “F“1,  … “BuSchGeURTEIL blieb unbeachtet

Nichtbeachtung des "verschwiegenen" Beschlusses des WASG-Bundesschiedsgerichtes

Inhalte-und-Vorgaben-nicht-beachtet (pdf, 62 KB) ... und immer nur daraus genommen, was Frau Rente und Co bevorteilte!


 

Die orange Schrift, aber auch weiße Schrift  auf lila Grund  machen auf besondere, ebenfalls einen Mangel darstellende Passagen aufmerksam!

  usw. usf.   ...

ACHTUNG:
(Satzungsbestandteile: Bei besonderer Dringlichkeit
(die mehr als vorlag, aber “F“ durch vorstandlich Ignoranz )
kann die Einladungsfrist verkürzt
“F“werden. Die Dringlichkeit muss in der Einladung begründet werden. („HIERMIT ERGÄNZT“ :    “BuSchGe“= “F“ = FEHLANZEIGE = NICHTBEACHTUNG URTEIL BUNDESSCHIEDSGERICHT …

 (siehe zuvor)

            Später zu neuen Gegenständen gestellte Anträge und später eingegangene Bewerbungen und Vorschläge zur Kandidatur können nur mit der Zustimmung der Mehrheit der Stimmberechtigten behandelt werden, Anträge zur Änderung oder Ergänzung fristgerechter oder nachträglich zugelassener Anträge können jederzeit gestellt werden. („HIERMIT ERGÄNZT“ :    Diese Fristen gelten nicht für Versammlungen mit verkürzter Einladungsfrist.

 

(12)     Antragsberechtigt sind die Landtagsfraktion, die Orts- und Kreisverbände, die Organe “F“ des Landesverbandes, die Landesarbeitsgemeinschaften “F“ das Landesschiedsgericht “F“ sowie 10 Mitglieder des Landesverbandes, die gemeinsam einen Antrag stellen. Anträge zur Geschäftsordnung und Anträge zur Änderung zugelassener Anträge können alle Mitglieder des Landesverbandes stellen.

 

(13)     Sofern die Satzung nichts anderes bestimmt, kann der Landesparteitag Verhandlungsgegenstände zur Beratung und Beschlussfassung an andere Organe “F“des Landesverbandes verweisen.

 

(14)     Rederecht auf dem Landesparteitag haben zusätzlich zu den stimmberechtigten Delegierten die Mitglieder der Bundes- und Landesorgane der ASG.

 

(15)     Der Landesparteitag beschließt eine Geschäftsordnung “F“, die für alle Gremien  “F“und Organe “F“ des Landesverbandes gilt. Sie gilt auch für die Orts- “F“ und Kreisverbände, sofern diese nichts anderes beschließen.

 

 

§ 7       Der Landesrat

 

Rechtsantragstellungen und Kommentare:

 

Indem man mir am 08.07.2006 unter Rechtsbeugung und mittels Rechtsruch (ausgerechnet herbeigeführt durch den angeblich wiedergewählten Stellvertretenden Landesvorsitzenden Veit Kuhr und Parteifreund Uwe Bitter, der dubios zur Bundesschiedsrichter-Wahl kam) als Bundesdelegierter, der ursächlich ein Kurz-Referat zum Thema: „AUF KURS: Z U K U N F T“ halten wollte, kein Rederecht (§ 6 Absatz 14) – siehe zuvor – Seite 6 unten -  einräumte und selbst eine Wortmeldung „unter den Tisch fallen ließ“ – beides trotz   m a n n i g f a l t i g e r   Bemühungen - genau Jenes zu verhindern, z. B. sofortige Einbeziehung der Presse (Frau Pötzsch) muss nun erst recht DIESES (und neuerdings Rechtsantragstellungen
mit 1. Rechtsantragstellung und so weiter gekennzeichnet

= weiße Schrift auf lila Grund)) 

s c h r i f t l i c h  erfolgen, um Ordnung und Rechtmäßigkeit zu erzielen, was innerparteilich in  Sachsen-Anhalt, aber auch unter Einbeziehung höchster Funktionäre anderen Ortes (darunter der WASG-Länderrat, dem ich angehöre)  nicht möglich war!

 

1.

 

Später zu neuen Gegenständen gestellte Anträge (siehe Zeile 8201) die nicht zweifelsfrei, aber sehr „künstlich“ behandelt worden sind – dazu:   ...

 

Und

... durch Nichtbeachtung § 8 GLIEDERUNG der WASG-BUNDESSATZUNG,

http://www.w-asg.de/uploads/media/parteisatzung_20060430.pdf ,

 (4) Die Landes- und Kreisverbände regeln ihre Angelegenheiten durch eigene Satzungen,

soweit die Satzung der nächst höheren Gebietsvereinigung hierüber keine Vorschriften

enthält. Diese müssen mit dem Parteiengesetz, dieser Satzung und den Grundsätzen und

Zielen der WASG übereinstimmen.

Diese Übereinstimmung überprüft bei der Satzung eines Landesverbandes der

Länderrat, bei einem Kreisverband der Landesverband, sind die Aussagen hier ab Zeile

(2006-8000) und dazu  insbesondere von Komplex A … verfahrenseinleitender Anträge gerechtfertigt.

--- Es existieren k e i n e entscheidenden Strukturen.

So gibt es k e i n e n funktionstüchtigen Landesrat und ein personell genauso nicht

ausreichend geklärtes Landesschiedsgericht. In zumindest einem Fall will ein

gewählter Landesrat, auf Kreisebene, nicht einmal seinen Rechten und Pflichten

nachkommen! So verwundert nicht, dass es dazu kein Präsidium gibt!

--- Auch anderen Ortes (bei anderen Fakten) ist kann entsprechender Wille zur …

nachvollziehbar!     (Siehe zuvor  zwischen F1 und F2)

 

Als Partei verfolgte die ASG bisher n i c h t das eigentliche Ziel an Wahlen

teilzunehmen, erfüllte dabei gravierend den Mitgliedswillen und dementsprechende

Beschlüsse nicht. /+3

So nahm sie beispielsweise nicht an der Oberbürgermeisterwahl in Burg im Frühjahr

2005 oder an der Wahl per 11.06.2006 in Wanzleben teil. In der genannten und

auch sonst noch größer möglichen Zeitspanne wuchs die Partei nicht. Territorial

waren mal sechs Standorte besetzt und gleichzeitig ein siebenter verhindert

worden.

--- Derzeit gibt es höchsten drei so genannte Kreisverbände, die „arbeiten“ können

oder könnten.

Definitiv sind 3 Kreisvorsitzende nicht mehr „vorhanden“ – im aktuellsten Fall

ersetzt worden, aber ohne entsprechende Wiederspiegelung z. B. auf der

„parteieigenen“ Homepage:

http://www.wasglandesverband.

de/wasg_kreisverbaende/wasg_kreisverband_halberstadt.html

(siehe ANHANG:

20060621_Kreisverband_Sachsen-Anhalt_ Harz.doc)

Dort wird einfach falsches Zeugnis dargeboten!

Was kein Einzelfall ist, wie bewiesen werden kann (Dokumente aus 2006:

Nr. 217-241)

Das ernüchternde Zwischen-)FAZIT kann nur lauten: die ASG – eben in ihrem

Vorstadium der WASG – ist n i c h t vollständig zur Partei geworden!

Das beweisen auch Einlassungen der vermeintlichen Vorsitzenden – siehe:

http://www.wasg-lsa.de/wasg_news/mitgliederinformation.html , was im krassen

Widerspruch steht zu:

Ursache und Wirkung, eine Richtigstellung (vom ASG-Mitglied

Hans-Joachim Karpischke - früher im Landesvorstand

Sachsen-Anhalt)

Es ist ein völlig frei erfundenes …http://wega2006.twoday.net/stories/2231309/

 

Wiederholung von 10.06.2006 = Ablauf 14 Tages-Frist gegen Rente (Buller) - Hier geht es zum "Offenen Brief", den auch

Ernst, Höhn, Lafontaine, Hagen Henning und Ramelow

http://wega2006.twoday.net/stories/2016292/main


erhielten!
Und:Wer-hat-was-Anderes-erwartet (pdf, 188 KB)

 

 

Es ist festzustellen: die ASG in Sachsen-Anhalt, die nach weit über 15 Monaten durch 48 (von 141) anwesenden Mitgliedern endlich Ihren Parteinahmen am 08.07.2006 nach dem 12.03.2005  in WASG wandelte, ist  n i c h t ausreichend existent um als Partei zu gelten! =  1. Rechtsantragstellung

 

 

 

Im Übrigen stütze ich mich auf die AussageBei abweichenden Regelungen zwischen der Bundes- und der Landessatzung hat die Bundessatzung Vorrang“, verweise auf den § 22 ÜBERGANGSREGELUNG http://www.w-asg.de/uploads/media/parteisatzung_20060430.pdf

 

Die Übergangsregelung zur Satzung der Partei WASG ist Bestandteil dieser Satzung.

Jene Regelungen gelten vorrangig.

Diese Bundessatzung der WASG wurde am 22. Januar 2005 in Göttingen beschlossen.

1. Änderung auf dem Parteitag vom 6. bis 8. Mai 2005 in Dortmund

2. Änderung auf dem Parteitag vom 29./30. April 2006

Übergangsregelung zur Satzung der Partei Arbeit & soziale

Gerechtigkeit – Die Wahlalternative

Diese Übergangsregelung gilt für den Zeitraum der Gründung der Partei WASG bis zum

Abschluss des Aufbaus demokratischer Strukturen auf regionaler, Landes- und

Bundesebene. Einzelne Bestimmungen dieser Übergangsregelung gelten darüber hinaus bis

zum ersten ordentlichen Parteitag des Jahres 2007. Dies ist gesondert vermerkt.

(insbesondere  d o r t i g e  Aussage im § 6 “F“  und ab  § 8 hätte angewendet werden müssen, um nicht in der heutigen Situation zu stecken! Oder der Sinngehalt http://wega2006.twoday.net/stories/2016292/main )

Wie man u. a. mit Terminen umgeht:

http://wegas.twoday.net/stories/2350842/  noch ein Beispiel, was Alles möglich ist! „HIERMIT ERGÄNZT“ !) BESSER: UNMÖGLICH …

 

 und halte gegenüber den einbezogenen Gerichten diese Positionen, welche mit der Überschrift

Über den demokratischen Zentralismus und die aktuellen Entwicklungen in der WASG“ ( http://www.w-asg-mv.de/index.php?id=8&tx_ttnews[pointer]=1&tx_ttnews[tt_news]=42&tx_ttnews[backPid]=8&cHash=3bac5aedad ) für beachtenswert, hilft sie doch auch den Standpunkt:

Aufruf des WASG-Spitzenkandidaten Karsten Dörre einzuordnen!

 

 

 

 

 2. Hinfälligkeit des Parteitages, nachdem er gar nicht erst eröffnet“ (Zur dpa-

      Meldung http://wega2006.twoday.net/stories/2231309/, aber

n  i c h t  „eröffnet“ -  bedeutet gleichzeitig, das so was dann auch nicht fortgesetzt werden kann – so was ist:

Zum Parteitag der Wahlalternative Arbeit und Soziale Gerechtigkeit in Sachsen-Anhalt sind heute nur 40 der 141 Mitglieder gekommen. Nach Angaben der WASG sind das viel zu wenig, um Beschlüsse zu fassen. Der Parteitag wurde deshalb gar nicht erst eröffnet.

(zuletzt aktualisiert: 24. Juni 2006 | 16:35
Quelle: MDR INFO  oder: http://www.volksstimme.de/vsm/nachrichten/sachsen_anhalt/?em_cnt=113382&sid=f5a83dee0710902a287f4adc6fbbcb82

 

Aus dem  KOMPLEX „B“ der verfahrenseinleitenden Anträge

(Einbezogene können unschwer …) feststellen, dass nach Abbruch des Parteitages

der Partei Arbeit Soziale Gerechtigkeit – die Wahlalternative (ASG statt WASG) am

31.10.2005 eine Fortsetzung verlangt (hätte!).

Somit sind Einladungen zur Einberufung eines Landesparteitages per 26.04.2006

zum 24.06.2006 n i c h t rechtens, da zur Fortsetzung hätte eingeladen werden

müssen!

Diesen Folgefehler, denn bereits am 21.01.2006 ist ein Landesparteitag einberufen

gewesen, der auch n i c h t die Fortsetzung des b r a c h i a l für zu Ende erklärten

Parteitages vom 31.10.2006 zum Inhalt hatte, kann man nicht beliebig wiederholen

– noch dazu, weil am 21. 01.2006 darauf aufmerksam gemacht worden ist!

 

Damit ist der Parteitag vom 08.07.2006 unter falschen Voraussetzung begangen, die eine Nichtigkeitserklärung verursachen und Wiederholung eines satzungsgemßen, wie vom Bundesschiedsgericht vorgegebenen - zur Erzielung von Beschlüssen mit Rechtskraft  verlangen! = 2. Rechtsantragstellung

 

Mit anderen Worten:

 

Es ist festzustellen, dass der Parteitag / die Mitgliederversammlung vom 08.07.2006 keine Rechtskraft  besitzt!

 

Folgesfolgen:

http://static.twoday.net/aufGUCKlosGUCKgehtsGUCKlos/files/u-a-Folgesfolgen-des-08-07-2006.pdf, die wiederum aus der Ignoranz gegenüber diesen „OFFENEN BRIEF“

http://wega2006.twoday.net/stories/2016292/main stammen!

Auch ist typisch, was http://static.twoday.net/wega2006/files/Wer-hat-was-Anderes-erwartet.pdf

Darunter:

Das ernüchternde Zwischen-)FAZIT kann nur lauten: die ASG – eben in ihrem

Vorstadium der WASG – ist n i c h t vollständig zur Partei geworden!

 

ausdrückt bzw. ausdrücken soll! Deshalb noch:

    Eine beachtliche Kopie, die eine  b e i s p i e l h a f t e   Zusammenfassung darstellt:

Recht bitter nehme ich zur Kenntnis, dass juristische Spitzfindigkeiten an
Stelle des kollegialen Miteinanders in unserer Partei getreten sind.

Aus den mir zugegangenen Parteitagsunterlagen vom 06.06.2006, gehen weder der Ort noch die Uhrzeit des Parteitages hervor!

Des Weiteren bekam ich einen Antrag von einer „Landesarbeitsgruppe Bildung & Kultur“ ohne namentlichen Absender,

einen „Leitantrag zum Parteibildungsprozess“ der unzumutbar unleserlich ist

einen Antrag zur „Abwahl des Länderratmitgliedes“, des Länderratsmitgliedes, das nach gültiger Satzung für zwei Jahre gewählt wurde und die nun mal noch nicht um sind!
(Die gleiche Situation traf auf die Delegierten des
Bundesparteitages zu, die für zwei Jahre gewählt waren und die nicht neu gewählt werden durften.)

und

einen Entwurf einer neuen Satzung, deren Lektüre ich mir nach dem vorhergehenden erspart habe!

Da die Anträge, außer dem Namenlosen, alle vom Landesvorstand eingereicht wurden, stelle ich fest, dass keine andere Körperschaft unserer Partei Anträge gestellt hat! Oder die zugeschickten Unterlagen sind unvollständig!


Da nach unserer Satzung personelle Änderungen des Landesvorstandes zwingend erforderlich sind, fehlen die vorgeschriebenen Vorschläge zu den personellen Veränderungen!

Für mich sind das zu viele Sollbruchstellen, die begründen können, einen nicht genehm verlaufenden Parteitag abzubrechen oder nachträglich ungültig zu erklären! Die mir, durch meine Krankheit verbleibende Kraft, gedenke ich nicht für einen, von vornherein zum Scheitern vorbereiteten Parteitag zu verschwenden!

Falls, wieder meinem Erwarten, der Parteitag eröffnet werden sollte, melde ich hiermit mein Recht auf eine umfassende, schriftliche Unterrichtung über den Verlauf, die berechtigten Teilnehmer, eventuelle Ergebnisse desselben und vor allen über den finanziellen Zustand der Landespartei an!

In diesem Zusammenhang fordere ich Kopien der Protokolle der bisherigen Landesparteitage, die mir, trotz Nachfrage, bis jetzt verweigert wurden.

Mitstreiter, nehmt im Interesse unserer Sache Eure Rechte war und lasst Euch nicht ein weiteres Mal verdummen!

Für eine starke, in Freiheit geeinte Linke in unserem Land!


Mit solidarischen Grüßen

Hans-Jürgen Schwarz
  und nunmehr nochmals hinsichtlich dieses Schlusses der KOMPLEX „C“ der verfahrenseinleitenden Anträge)

von Werner G. Gaede am 26.07.2006

C oder  3.

Rechtsantragstellung =  Entgegen der satzungsrechtlichen

alten, wie neuen Regelungen  e n t s p r e c h e n d e r   Vorlage = Sypnose = Beweismittel (…, die am 24.06.2006 beschlossen werden sollen bzw. brachial am 08.07.2006 beschlossen worden sind), ist eine Abwahl des Länderratsmitgliedes (Wahl mit 39 Stimmen von damals 64 Mitgliedern, wobei alle 39 anwesenden Mitglieder für die Wahl von Werner G. Gaede

- ohne Stimmenthaltung und ohne Gegenstimme vornahmen) vor Ablauf von 2 Jahren nicht durchführbar, weil mit einem über einen Initiativantrag vorgeschlagenen § 9 Abs. 4  zwar eine solche Änderung erfolgte, aber der § 9 Absatz 1 „beibehalten“ worden ist!

Vor diesem, in sich widersprüchlichen Versuch eines obendrein nicht durchführbaren Parteitages / einer Mitgliederversammlung hat zudem der angeblich geschäftsführenden Landesvorstandes – zum Zeitpunkt des 26.04.2006 eingeladen, obwohl nicht im Amt war, aber gezwungen, sich selbst seiner eigenen Abwahl zu stellen!

Er, der erst später „gereifte“ Tagungspunkt der Abwahl des Länderratsmitgliedes aus der Mitgliederschaft  ist inhaltslos, weil auch noch in seiner Begründung falsch.

Schließlich ist und kann nachhaltig Beweis erbracht werden, wie substanzlos dieser Antrag im Ansatz und in der unwahren Begründung ist!

Auch erfolgte dazu kein Vortrag, was ich somit selbst übernahm – innerhalb eines plötzlich im vorgezogenen Punkt eingeräumten Diskussionsbeitrages, dem keiner folgte, wozu ich auch nicht die Unterschriften erhielt, auf einem dazu eigens geborgten, weil nicht erhaltenen Schreiben …! Es gab keine Aussprache – nur duldendes Handeln! So wählten mich 39 ab, was nicht einmal 27 Prozent der Gesamt-Mitgliederschaft ausmacht!

Es ist festzustellen, dass dieser Willkürakt rückgängig gemacht werden muss! = 3.

Rechtsantragstellung

 

 

Trotz eines WASG-Bundesschiedsgerichtsurteils und solchen regelnden Inhalts war kein Bundesvorständler vor Ort und auch nicht einbezogen, wie vorgegeben, um einen sachsenanhaltinischen Schandfleck in der Geschichte der WASG entsprechend „sauber“ zu beseitigen!

Die ersten zwei Beauftragten aus dem WASG-Bundesvorstand waren nie in Sachsen-Anhalt, um ihrem Auftrag gerecht zu werden. Namentlich: Askim Müller-Bozkurt und Rainer Spilker

(seit 05.02.2006). Ein zu benennender Dritter fehlt! Das frühere „Sprachrohr aus

Ostdeutschland“

- Henning Hagen

- Letzter, als Gast entsandter Volker Schneider

http://www.bundestag.de/mdb/bio/S/schnevo0.html bewirkte, dass Dolores Rente ihr

Stimmrecht im Länderat „freiwillig“ auf- bzw. abgab.

- Das war Anfang März 2006! Aber gestern (08.07.2006), um 17:28 Uhr, trat sie, Frau Dolores Rente, nun auch als

Länderratsdelegierte zurück! Kandidierte /~aufs Neue, aber scheiterte mit 17 Stimmen, die sie erhielt, obwohl sie darauf aufmerksam machte, der Steuerungsgruppe „Fusion (mit der Linkspartei.PDS)“ anzugehören!

Zuvor wurde sie mit 41 Stimmen als Landesvorsitzende – zusammen mit dem kompletten, wieder ins Amt „gehieften“ erweiterten Landesvorstand – abgewählt!

Die bereits erwähnten und gravierenden Schiedsgerichtsauflagen blieben von ihr und ihrem Stellvertreter Veit Kuhr ( der nach einer Stichwahl wieder gewählt worden ist) , aber von deren beiden Rechtsbeistand (U. Bitter, der nicht einmal aus §12 Absatz 2 die Wichtigkeit einer Satzung ableiten kann!)  w i e d e r –

 h o l t  unbeachtet! - Wie g e n e r e l l unerklärt blieb, wie Frau Rente ohne Votum ihrer Mitglieder, aber dafür mit 66 Delegierten-Stimmen der Linkspartei.PDS den „Sprung in der Landtag von Sachsen-Anhalt schaffte!

 

/~ http://de.wikipedia.7val.com/wiki/Dolores_Rente/7val-fit-sid=d22c7a3f252533a2cbdf369582543d20

Dolores Rente (* 1959 in Eisleben) ist eine deutsche Politikerin der Wahlalternative - Arbeit & Soziale Gerechtigkeit.

Geboren am 1959 in Lutherstadt Eisleben, verschlug es sie bald nach Fischbeck an der Elbe, wo sie noch heute wohnt. Mit dem Beginn der sozialen Bewegung gegen Hartz IV verschlug es die gelernte Agraringenieurin schnell in die Vorbereitungskreise der Montagsdemonstrationen. Von dort aus machte sie schnell in der neuen Partei WASG Karriere und stieg zur Landesvorsitzenden für Sachsen-Anhalt auf. Ein oppositioneller Kreis um Hans-Jörg Guhla versuchte sie vor der Landtagswahl im April 2006 wegzuputschen und konnte zeitweise einen Gegenvorstand etablieren, der von der Linkspartei.PDS und der Bundes-WASG nicht anerkannt wurde. Schnell war Rente wieder im Amt.

Auf der Liste der Linkspartei.PDS zog sie im April 2006 in den Landtag von Sachsen-Anhalt ein. Zu ihrem Nachfolger als Landesvorsitzende wurde im Juli 2006 Roland Teichmann.

(Die letzten 10 Zeilen gehören nochmals gesondert auf den Prüfstand bzw. sind es!)

 

Ihre weiteren  p a r t e i l i c h e n  Ergebnisse innerhalb von anderthalb Jahren:

Gewählt (- begünstigt durch die Nicht- Kandidaturen von den Parteifreunden Kurzke und Dietz, aber auch Liese!

Zurückgetreten Wiedergewählt mittels Betrügereien!

Abgewählt und angefochten - dadurch

Wiedereingesetzt, um nochmals

Abgelöst zu werden, aber weiterhin so zu handeln,

               als sei man im Amte (in dieser Zeit – per

                            26.04.2006 – kommt es zur  p a u s c h a l e n Einladung für den 24.06. u. 08.07.2006),

um  e r n e u t  abgewählt zu werden, aber auch

um eine QUITTUNG zu erhalten – 17 halten nur zu ihr

(Dass die  verfahrenseinleitenden Anträge   bekannt  gemacht sind möchte ich nochmals ausdrücklich betonen
– siehe jeweilige Fuss-Zeilen
// ZeitgleichParteiinternere Situation)

( VIEL IST AUCH IM "TRANSPARENTEN"  - in den Freiflächen verborgen - UNTERSETZT ODER ZUMINDEST VERLINKT   )