In dieser Gruppe finden sich Magdeburger zusammen um sich auszutauschen und neue Kontakte zu knüpfen. Damit soll der Wirtschaftsstandort Magdeburg nachhaltig gefördert werden. Natürlich freuen wir uns auch über auswärtige Mitglieder die sich für Magdeburg - Die Stadt mit Zukunft interessieren.
Wir sind an einem aktiven Gruppenleben interessiert, denn nur so kann man wirklich nützliche Kontakte knüpfen.
Jeden Monat finden zwei Gruppenveranstaltungen statt. Hierzu sind alle Gruppenmitglieder herzlich eingeladen. Die Einladungen werden jeweils eine Woche vor dem Termin verschickt. Fragen hierzu bitte im Forum stellen oder per PN an die Moderatoren richten.
Das Zeichen soll Aufmerksamkeit erwecken und Sinneschärfen!
( VIEL IST AUCH IM "TRANSPARENTEN" - in den Freiflächen verborgen - UNTERSETZT ODER ZUMINDEST VERLINKT )
Die HAUPTAUSSAGE zu ieder 10-er A B C-Auswahl
Wir wollen die Nötigung bzw.”Beschneidung” unseres Lebens
- beispielsweise mit -
Aktion für Gerechten Welthandel
oder / und beispielsweise mit weiteren Initiativen und Aktionen:
anhalten und einen Raum schaffen für den Ausdruck unserer Ängste, unserer Wut + unserer e i g e n e n Vorstellungen von einem würdigen Leben, so verstehe ich u n s e r e Zeiterfordernisse um ein besseres – und vor allen Dingen - humanes Leben - für möglichst Viele unserer Gesellschaft.
. . . : Websites von politischen Parteien oder Wahlkandidaten sind zumeist trocken und unspektakulär. Ziemlich aus dem Rahmen fällt da die neue Website von Regierungsrat Markus Notter. Während der Text (natürlich) sachlich ist, schickt sich Markus Notter in seinem “Videofenster” an, die Sache nicht immer ganz ernst zu nehmen, wie er selber schreibt:
Die Arbeit als Politiker - insbesondere in einer Regierung - wirkt gegen Aussen oft etwas langweilig. Aber das muss man ja nicht überall spüren. Mit dieser Seite habe ich versucht, etwas Gegensteuer zu geben. Ich hoffe, Sie haben daran genauso viel Freude wie ich.
Bild zum vorstehenden und nachfolgenden Text:
Notter scheint zudem ein ziemlich geduldiger Mensch zu sein, denn wer eine Zeit lang nicht auf die Webseite klickt, den fragt er freundlich ob er noch gebraucht wird. Wartet man länger, will er Bücher lesen, eine Pfeife rauchen oder putzt schon mal seine Brille. Und wenn es ihm doch zu bunt wird, dann geht er einfach…
Eine gelungene Idee, auch wenn Notter lange auf die eigene Homepage warten musste:
In den letzten Jahren wurde ich immer wieder gefragt, warum ich keine eigene Homepage habe. Die Antwort ist: Ich habe gewartet. Bis die technischen Möglichkeiten gut genug waren, um gleich in jeder Haushaltung auch persönlich vorbei zu schauen.
Das letzte Beispiel ist die Adaption eines Textes von Heiner Feldhoff aus dem Jahre 1977. Ursprünglich war er eine Satire auf den Radikalenerlass. Da heute niemand mehr davon spricht, habe ich den Text ein wenig aktualisiert. Jetzt eignet er sich eventuell als Festplatten-Begrüßungstext für den Verfassungsschutz:
Die Anti-Terror-Datei kommt: Die Innenminister von Bund und Ländern einigten sich auf das Instrument zur Terrorbekämpfung. In dem Datenbestand soll auch die Religionszugehörigkeit festgehalten werden. http://www.ftd.de/politik/110202.html?nv=cd-topnews
Nützlicher Kostensparer oder Gefahrenherd? Beim Telefonieren über das Internet können Nutzer kostenlos rund um den Erdball funken. Und sie fühlen sich sicher dabei. Doch Experten warnen: Das Gefühl trügt. Mehr…
Seit Jahren gibt es Streit über die Betreuung von Hartz-IV-Empfängern. Organisatorisch zuständig sind seit 2005 Arbeitsgemeinschaften von Bundesagentur für Arbeit (BA) und kommunalen Sozialämtern - abgekürzt als Argen bezeichnet.
Verankert wurde diese Mischverwaltung im Hartz-IV-Gesetz über die Zusammenlegung von Arbeitslosen- und Sozialhilfe. Derzeit gibt es 353 Argen, in denen sich 55.000 Mitarbeiter um 5,2 Millionen Hilfsbedürftige kümmern. Daneben gibt es das sogenannte Optionsmodell, bei dem in 69 Kreisen und Gemeinden die Kommunen die alleinige Verantwortung haben.
Von Beginn an gab es Reibereien in den Arbeitsgemeinschaften. Nach Feststellungen des zuständigen Ombudsrats krankt die Organisationsform an dem "ständigen, oft zeitaufwendigen Abstimmungsbedarf" zwischen den Beteiligten. Dabei konkurrieren Kommunen und BA um das Ausmaß ihrer Zuständigkeiten. Die Zusammenarbeit vor Ort leidet auch darunter, dass die Argen kein eigenes Personal haben und die dort tätigen Mitarbeiter von Bundesagentur und Kommune unterschiedlich bezahlt werden.
Anspruch auf Arbeitslosengeld hat nach Sozialgesetzbuch III wer arbeitslos ist, der Arbeitsvermittlung zur Verfügung steht, die Anwartschaftszeit erfüllt, sich bei der Agentur für Arbeit arbeitslos gemeldet und Arbeitslosengeld beantragt hat. Die Dauer des Anspruchs hängt von der Länge der versicherungspflichtigen Beschäftigung und vom Alter ab, Höchstgrenze sind 24 Monate.
Seit 2005 tritt das Arbeitslosengeld II (ALG II) nach Ausschöpfung der Versicherungsleistung aus der Arbeitslosenversicherung, des Arbeitslosengeldes (ALG I), als Grundsicherung für erwerbsfähige Arbeitsuchende an die Stelle der früheren Arbeitslosenhilfe, aber auch an die Stelle der früheren Sozialhilfe, sofern es sich um erwerbsfähige hilfsbedürftige Personen handelt. Nicht erwerbsfähige oder in sogenannten Bedarfsgemeinschaften lebende Hilfsbedürftige erhalten das geringere Sozialgeld. ALG II und Sozialgeld sind Sozialleistungen, keine Versicherungsleistungen. Sie werden aus Bundesmitteln finanziert.
Mit "Hartz IV" wird das "Vierte Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt" bezeichnet, das zum 1. Januar 2005 in Kraft getreten ist. Die Grundsicherung wird durch das Zweite Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) geregelt, das am 1. Januar 2005 in Kraft getreten ist.
§ 44b des SGB II regelt: "(1)Zur einheitlichen Wahrnehmung ihrer Aufgaben nach diesem Buch errichten die Träger der Leistungen nach diesem Buch durch privatrechtliche oder öffentlich-rechtliche Verträge Arbeitsgemeinschaften." Die Arbeitsgemeinschaften (Argen) stellen einen Zusammenschluss der Arbeitsagenturen und kommunaler Träger dar. Die Argen, die auch Jobcenter genannt werden, sind für die Betreuung der Hartz-IV-Empfänger zuständig.
Die Reform ist notwendig, weil das Bundesverfassungsgericht die Zusammenarbeit von Bundesagentur für Arbeit und Kommunen in den Jobcentern im Dezember 2007 für unzulässig erklärt hat. Die Richter mahnten, durch die Mischverwaltung sei für die Bürger nicht mehr transparent, wer vor Ort die Verantwortung trage. Das Gericht setzte dem Gesetzgeber eine Frist bis Ende 2010, um den Missstand zu beheben.
Arbeitsagentur: Die Behörde hat die Pflicht, fehlende Angaben zu ergänzen
Erneut ein Urteil im Sinne der Hartz-IV-Empfänger: Die Arbeitsagenturen müssen nach Ansicht des Bundessozialgerichts auch dann Geld zahlen, wenn sich ein Arbeitsloser monatelang nicht um seinen Antrag gekümmert hat. Vielmehr nahmen die Richter die Behörden in die Pflicht.
Kassel - Für die Arbeitsagenturen wird es immer schwieriger, Arbeitslosen Zahlungen zu verweigern. Denn das Bundessozialgericht hat am Mittwoch entschieden, dass Hartz-IV-Empfänger auch dann Anspruch auf ihr Geld haben, wenn sie sich über Monate nicht um ihren Antrag kümmern. Damit gaben die Richter einem 48-Jährigen Recht.
Der Kläger wurde nach seiner Ausbildung in einem Dentallabor arbeitslos. Am 9. Juni 2005 beantragte er Hartz IV bei der Arbeitsgemeinschaft (Arge) Dresden. Das ihm dabei übergebene Antragsformular brachte er allerdings mehr als sechs Monate später Anfang Januar 2006 zurück; bis dahin lebte er vom Geld seiner Eltern. Während die Arbeitsbehörde erst vom Januar an zahlen wollte, forderte der Arbeitslose das Geld auch für die sieben Monate davor.
Vor dem Dresdner Sozialgericht hatte der Arbeitslose gewonnen, vor dem Sächsischen Landessozialgericht hingegen verloren. Der Mann, so die Begründung, habe zwar im Juni einen gültigen Antrag gestellt, seine Ansprüche seien innerhalb der sieben Monate aber "durch Verwirkung erloschen". Schließlich habe der Arbeitslose monatelang nichts mehr getan, um seine Ansprüche weiter zu verfolgen.
Die obersten Sozialrichter Deutschlands gaben jedoch wieder dem Arbeitslosen Recht. Unstreitig sei, dass der Mann seit Juni 2005 Arbeitslosengeld II bekommen konnte. Dieser Anspruch könne aber nicht einfach "verwirken". Stattdessen habe die Behörde die Pflicht, fehlende Angaben zu ergänzen. Weil der Arbeitslose die "Pflicht der Mitwirkung" habe, könne die Behörde dies zwar auch von dem Mann verlangen. Das Arbeitlosengeld II hätte sie aber erst streichen können, wenn er die Mitwirkung verweigert oder vergessen hätte.